US-Exportkontrolle: EEI/AES und ECCN
Vor dem Verschiffen müssen viele Unternehmen einen zusätzlichen Schritt klären, der nichts mit Apostillen oder Legalisationen zu tun hat: die Einhaltung der US-Exportkontrollen. Dabei geht es meist um zwei Elemente. Erstens die Klassifizierung des Produkts mittels einer Export Control Classification Number (ECCN), die hilft festzustellen, ob der Artikel den Exportvorschriften des Handelsministeriums (EAR) unterliegt und ob je nach Zielland, Käufer oder Endverwendung eine Exportlizenz nötig ist. Zweitens, sofern die Sendung es verlangt, die Einreichung der Electronic Export Information (EEI) über das Automated Export System (AES); dies ist in der Regel erforderlich, wenn der Warenwert unter derselben Schedule-B-Nummer 2.500 US-Dollar für denselben Käufer in derselben Sendung übersteigt, oder wenn eine Exportlizenz benötigt wird, unabhängig vom Wert.
Dokumente der Exportkontrolle (werden nicht apostilliert)Bevor Sie Apostillen oder Legalisationen zusammenstellen, klären Sie, ob die Sendung Folgendes verlangt: die ECCN des Produkts bestimmen und ob eine EAR-Kontrolle des Handelsministeriums zutrifft; die EEI im AES einreichen, wenn der Wert je Schedule-B-Nummer 2.500 US-Dollar übersteigt oder die Sendung eine Exportlizenz benötigt. Es handelt sich um eine Compliance-Prüfung vor dem Verschiffen, die sich von den Unternehmens-, Produkt- oder Ursprungsdokumenten unterscheidet, die tatsächlich eine Apostille oder Legalisation benötigen können.
Diese Prüfung fällt meist in den Zuständigkeitsbereich der Logistikabteilung, des Spediteurs oder eines Spezialisten für Exportkontrolle, und sie sollte frühzeitig geklärt werden: Eine ausstehende ECCN-Klassifizierung oder eine fehlende EEI kann die Sendung im Ausgangshafen aufhalten, selbst wenn der Rest des Dossiers vollständig ist.