Praxisbeispiel: Antragsteller mit Einkünften aus Remote-Arbeit
Angenommen, ein Antragsteller arbeitet remote für ein US-amerikanisches Unternehmen und muss für ein Aufenthalts- oder Digital-Nomad-Visum stabile Einkünfte nachweisen. Eine Arbeitsbescheinigung, die Position, Betriebszugehörigkeit, Vergütung und die Remote-Tätigkeit bestätigt, kann für manche Konsulate ausreichen, während andere zusätzlich Kontoauszüge mehrerer Monate, ein Schreiben des Steuerberaters oder eine aktuelle Steuererklärung verlangen. Bevor Sie zusätzliche, nicht geforderte Dokumente zusammenstellen, sollten Sie genau klären, welche tatsächlich verlangt werden: Zusätzliche Nachweise stärken den Antrag nicht automatisch und können Widersprüche einführen, etwa wenn die in der Arbeitsbescheinigung genannten Einkünfte nicht exakt mit einem Kontoauszug aus einem anderen Monat übereinstimmen.
Notariell beglaubigte Unterschrift, beglaubigte Kopie und Bankbestätigung: drei unterschiedliche Dinge
Diese drei Begriffe werden häufig verwechselt, bestätigen aber jeweils etwas anderes, und die empfangende Behörde verlangt in der Regel genau eine bestimmte Form, nicht irgendeine der drei austauschbar.
| Was es ist | Wer unterschreibt oder stellt aus | Was es bestätigt | Typische Verwendung |
| Notariell beglaubigte Unterschrift | Der Notar ist Zeuge der Unterschrift auf dem Dokument | Der Notar, bezogen auf die Unterschrift der vor ihm erscheinenden Person | Die Identität des Unterzeichners und die Echtheit der Unterschrift | Arbeitsbescheinigungen, eidesstattliche Erklärungen, Vollmachten |
| Beglaubigte Kopie | Eine Bestätigung, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt | Ein Notar oder eine andere zur Kopienbeglaubigung befugte Person | Dass die Kopie dem Originaldokument entspricht | Kopien von Diplomen, Reisepässen oder anderen Dokumenten, die nicht im Original vorgelegt werden können |
| Bankbestätigung | Ein Dokument über das Konto, das die Bank selbst verfasst und unterschreibt | Die Bank oder das Kreditinstitut | Die Kontodaten gemäß den Aufzeichnungen der Bank | Kontoauszüge und Bonitätsnachweise für Visumanträge |
Diese drei Formalitäten zu verwechseln ist ein häufiger Grund für konsularische Beanstandungen: Wer eine beglaubigte Kopie des Kontoauszugs oder eine notariell beglaubigte Erklärung vorlegt, obwohl das Konsulat ausdrücklich eine von der Bank ausgestellte Bestätigung verlangt, erfüllt die Anforderung nicht, auch wenn alle drei Formalitäten in anderem Zusammenhang durchaus rechtsgültig sind.