Digital-Nomad-Visum Spanien: FBI und Apostille

Spanien hat dieses Telearbeitsvisum mit dem Gesetz 28/2022, bekannt als Ley de Startups, geschaffen; seine praktische Anwendung für digitale Nomaden begann sich ab 2023 zu entwickeln, um Fachkräften von außerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen, von spanischem Staatsgebiet aus für ausländische Arbeitgeber oder Kunden zu arbeiten. Die Dokumentenlisten unterscheiden sich je nach Konsularbezirk: Verwenden Sie stets die vom für Ihren Wohnsitz in den USA zuständigen spanischen Konsulat veröffentlichten Anforderungen, nicht die eines anderen, näher gelegenen Büros.
Für das internationale Telearbeitsvisum Spaniens prüfen Sie: ausländisches Unternehmen, das seit mindestens einem Jahr aktiv ist; Arbeits- oder Geschäftsbeziehung von mindestens drei Monaten; Erlaubnis zur Fernarbeit; zulässiger Abschluss oder drei Jahre Berufserfahrung; ausreichende finanzielle Mittel; Kranken- und Sozialversicherungsschutz; FBI Identity History Summary, sofern das Konsulat es verlangt; Bundesapostille des FBI-Berichts; Apostille und Übersetzung von Personenstandsurkunden oder anderen Dokumenten, sofern zutreffend. Angestellte: nur Unternehmen außerhalb Spaniens. Selbstständige: bis zu 20 % der beruflichen Tätigkeit mit einem spanischen Unternehmen.