Variante 2: US-Notar und Apostille
Ist der Weg über ein Konsulat nicht möglich, etwa wegen Entfernung, fehlender Termine oder Dringlichkeit der Reise, verlangt Migración Colombia, dass die Genehmigung auf Spanisch verfasst, vor einem in den USA beauftragten Notar unterschrieben, bei der zuständigen Behörde des Bundesstaats apostilliert, der die Bestallung dieses Notars bestätigen kann, und stets im Original bei der Ausreisekontrolle vorgelegt wird, niemals als Fotokopie. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob der notarielle Vermerk vollständig ist (Unterschrift, Siegel, Datum und Angaben zum Notar) und ob Vor- und Nachname sowie Identifikationsnummern exakt mit der Geburtsurkunde und dem Reisepass des Kindes übereinstimmen; schon eine abweichende Schreibweise zwischen den Dokumenten kann an der Kontrollstelle zusätzliche Nachfragen auslösen. Wer die Unterschrift lieber per Fernbeglaubigung (Remote Online Notarization, RON) leisten möchte, sollte vorab klären, ob dieses Format im betreffenden Bundesstaat zulässig ist und ob die zuständige Apostille-Behörde es anerkennt, denn nicht jeder Bundesstaat und nicht jede Apostille-Behörde akzeptiert RON für diese Art von Dokument.
Wenn Sie vor einem Notar in den USA unterschreibenDie Genehmigung muss: 1) vollständig auf Spanisch ausgefüllt sein; 2) vor einem US-amerikanischen Notar unterschrieben werden; 3) bei der zuständigen Behörde des Bundesstaats apostilliert werden, der die Bestallung dieses Notars bestätigen kann; 4) im Original mit dem Kind reisen.